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Fahrschul-Infos
Antworten zu häufig gestellten Fragen :
Wie bekomme ich nach meiner bF17-Ausbildung meinen richtigen Führerschein, wenn ich 18 geworden bin ?
- Der Führerschein muss bei der Führerscheinstelle abgeholt werden.
Welche Unterlagen benötige ich für den Führerschein ?
- Für die Klassen A1, A, B, M, L werden benötigt :
Personalausweis/Reisepass o.ä.
Erste-Hilfe-Bescheinigung oder Sofortmaßnahmen am Unfallort (Original)
Foto (biometrisch)
Sehtest (Optiker)
- bei Erweiterung auf A1, A, B, BE werden benötigt :
Personalausweis/Reisepass o.ä.
Foto (biometrisch) *
Sehtest (Optiker) *
- bei Klasse C1, C, CE
Personalausweis/Reisepass o.ä.
Erste-Hilfe-Bescheinigung (Original)
Foto (biometrisch)
Sehtest (Augenarzt)
ärztliches Attest
bei Erweiterung Einsicht in Führerschein
* = wenn 1. Antrag nich zu lange her ist, kann u.U. darauf verzichtet werden
Wie viele Unterichte benötige ich ?
- 12 x den Grundstoff (bei Erweiterung 6 x)
und den klassenspezifischen Stoff :
- 2 x für B, BE
- 2 x für M
- 4 x für A, A1
Wie lange dauert die Ausbildung ?
- Unter `normalen`Umständen sollte man drei Monate (von der Anmeldung bis zur praktischen Prüfung) kalkulieren. Es geht u. U. aber auch schneller - habe es schon in vier Wochen geschafft !
Kann ich jederzeit mit der Ausbildung beginnen ?
- Ja, die Unterrichte sind in sich abgeschlossen und bauen nicht aufeinander auf. Ausnahme dazu sind die beiden Vorfahrt-Themen (5 und 6), so dass jederzeit eingestiegen werden kann !
Was muss ich zur Anmeldung mitbringen ?
- Personalausweis, Reisepass oder anderes Ausweisdokument (Gültigkeitsdatum !)
- soweit schon vorhanden, die Unterlagen (Erste-Hilfe-Bescheinigung, Foto, Sehtest . . .)
Wie bereite ich mich auf die theoretische Prüfung vor ?
- Online üben von Fragebogen mit Hilfen, Videos, AHA-Trainer und Testbögen (nähere Infos in der Fahrschule). Und vor der theoretischen Prüfung einige Testbögen in der Fahrschule am Pc oder Pad
Wann kann ich mit Fahrstunden anfangen ?
- Wenn alle Unterlagen abgegeben sind, und der Antrag beim SVA gestellt ist.
Wann darf frühestens die Prüfung gemacht werden ?
- die theoretische Prüfung darf 3 Monate,
- die praktische Prüfung darf 1 Monat
---vor dem Mindestalter (15, 16, 17, 18 Jahre - je nach Führerschein - siehe unten) gemacht werden.
Gibt es nach durchgefallener Prüfung eine Sperrfrist ?
- Ja, zwei Wochen, die genau (14 Tage) eingehalten werden müssen - aber wer will schon durchfallen ?
Welches Mindetalter gilt bei Führerscheinerwerb ?
- 15 bei Mofa
- 16 bei Klasse M, A1, L, S
- 17 bei Klasse bF17
- 18 bei Klasse A, B, BE
- 25 bei Klasse Adir
Es kann aber drei bis fünf Monate vorher schon mit der Ausbildung begonnen werden.
Alle Angaben ohne Gewähr - und können von Fahrschule zu Fahrschule anders gehandhabt werden !
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